EU AI Act: Was für KMU jetzt konkret zählt

Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten des EU AI Act wirksam — gleichzeitig hat der Digital Omnibus die Hochrisiko-Regeln auf Ende 2027 verschoben. Was das für ein Softwarehaus bedeutet, und was ein KMU jetzt tun muss.

Von robell

Die KI-Verordnung 2024/1689 gilt seit dem 1. August 2024. Sie wird stufenweise scharfgeschaltet — und ausgerechnet in dem Sommer, in dem die Transparenzpflichten in Kraft treten, hat das EU-Parlament per Digital Omnibus (16.06.2026) den Großteil der Hochrisiko-Pflichten auf Ende 2027 verschoben. Das klingt nach Entlastung. Ist es zum Teil auch. Für die meisten KMU bedeutet es aber vor allem, dass die konkreten Pflichten jetzt sichtbar werden — und man sich nicht mehr rausreden kann.

Was seit dem 2. Februar 2025 gilt

Seit Februar 2025 sind die verbotenen Praktiken (Art. 5) unmittelbar durchsetzbar: Social Scoring, manipulative KI, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung, ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern. Ein HR-Tool, das Bewerber-Emotionen aus Webcam-Videos auswertet, ist keine Grauzone mehr — es ist verboten.

Gleichzeitig gilt seit Februar 2025 die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4). Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden angemessene KI-Kompetenz besitzen. Keine vorgeschriebene Zertifizierung, kein bestimmtes Format — aber ein dokumentierter Schulungsplan, rollenbezogen. Das gilt für die Praktikantin, die ChatGPT für Kundenmails nutzt, genauso wie für den Data-Engineer, der ein RAG-System betreibt.

Was am 2. August 2026 dazukommt

Die Transparenzpflichten nach Art. 50 werden wirksam: Chatbots müssen als KI erkennbar sein. KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios sind zu kennzeichnen. Deepfakes tragen einen Hinweis. Praktisch heißt das für die meisten Unternehmen: Der Support-Chatbot auf der Website braucht einen Hinweis, KI-generierte Blogbeiträge im CMS eine Markierung, Voicebots eine Ansage.

Was Ende 2027 folgt (statt August 2026)

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden verschoben: KI im Recruiting, Kreditscoring, Bildungsprüfungen, Medizinprodukten, kritischer Infrastruktur. Wer solche Systeme baut oder integriert, hat länger Zeit — muss die Zeit aber nutzen. Risikomanagement (Art. 9), Datenqualität (Art. 10), technische Dokumentation nach Anhang IV, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung: das ist Arbeit für viele Monate, nicht Wochen.

Der Fallstrick, den wir am häufigsten sehen: Art. 25

Nach Art. 25 wird ein Integrator selbst zum Anbieter, wenn er ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen vermarktet, den Verwendungszweck wesentlich verändert oder substanziell modifiziert. Reine API-Nutzung eines Foundation-Modells ist noch Betreiber-Rolle. Feintuning, Bündeln als Produkt unter eigenem Label, Umnutzen für einen anderen Zweck — dann wird man Anbieter, mit dem gesamten Pflichtenkatalog.

Das ist in unseren Kundenprojekten der Punkt, an dem am häufigsten Missverständnisse liegen. Wer einen OpenAI-Endpoint in seinen Kundenprozess einbaut, denkt oft, er sei nur Betreiber. Wenn er das Ergebnis aber unter eigenem Namen als Recruiting-Tool ausliefert, ist er Anbieter — und in einem Hochrisiko-Anwendungsfall.

Bußgeldrahmen — und wer haftet

Verbotene Praktiken: bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Sonstige Hochrisiko- und Transparenzverstöße: bis 15 Mio. EUR oder 3 %. Falsche Angaben an Behörden: bis 7,5 Mio. EUR oder 1 %. Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere Wert — eine echte Deckelung, keine Aufweichung. Zum Vergleich: DSGVO-Höchstrahmen liegen bei 20 Mio. EUR oder 4 %. Der AI Act geht in der Spitze darüber hinaus. Und ein KI-Verstoß ist häufig gleichzeitig ein DSGVO-Verstoß, sodass parallele Verfahren möglich sind.

Was ein KMU jetzt tun sollte

Erstens: KI-Inventar. Alle eingesetzten KI-Systeme auflisten — auch die eingebetteten (Microsoft Copilot, Salesforce Einstein, Chatbots, Übersetzungstools). Der Umfang überrascht regelmäßig.

Zweitens: Rolle klären. Pro System: Anbieter, Betreiber oder beides? Art. 25 mit Blick auf jede Integration prüfen.

Drittens: Risikoklassifikation. Verboten, hoch, begrenzt, minimal. Für die meisten KMU landen die meisten Systeme in „begrenzt“ oder „minimal“. Aber die Klassifikation muss dokumentiert sein.

Viertens: KI-Kompetenz. Schulungsplan aufsetzen, rollenbezogen. Nicht als Compliance-Theater — als tatsächliches Verständnis, wo die Modelle liegen, was sie können und was sie halluzinieren.

Fünftens: Transparenz vorbereiten. Für August 2026: Chatbot-Kennzeichnung, KI-Content-Markierung. Am besten jetzt, nicht am 1. August.

Sechstens: Governance dokumentieren. Interne KI-Richtlinie, Verantwortlichkeiten, Vorfallprozess, Vertragsklauseln mit KI-Zulieferern (Modellkarten, Datenherkunft).

Siebtens: Behördenkontakt. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur mit ihrer KoKIVO zentrale Aufsicht — mit einem KMU-Service-Desk, der kostenfrei berät. BSI-Leitfäden ergänzen technisch.

Was wir davon halten

Der AI Act ist an vielen Stellen unelegant. Er mischt technische und organisatorische Anforderungen, überlappt mit DSGVO und Produkthaftung, kennt einen Verschiebungsmechanismus, der Rechtssicherheit paradoxerweise senkt statt erhöht. Aber er ist da, und er ist bindend. Wer jetzt sein KI-Inventar sauber aufstellt, seine Rollen klärt und eine Schulungsstruktur einzieht, gewinnt nicht nur Rechtskonformität — er versteht auch, wo im eigenen Betrieb KI überhaupt einen Unterschied macht. Das ist die eigentliche Arbeit.

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