AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf von digitalen Produkten und Softwarelizenzen (nachfolgend „Software“) über den Online-Shop der VIDAvelopment GmbH, In den Kämpen 11, 49134 Wallenhorst, Amtsgericht Osnabrück HRB 214797 (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar (invitatio ad offerendum). Durch das Anklicken des Bestell-Buttons („Mit Stripe bezahlen“) und Abschluss des Bestellvorgangs auf den von Stripe Payments Europe Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) gehosteten Checkout-Seiten gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Software ab. Der Vertrag kommt mit Eingang der Zahlungsbestätigung von Stripe und unserer Bestätigungs-E-Mail mit Lizenz-Schlüssel und Download-Link zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
Sämtliche im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR) zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die ausgewiesene Umsatzsteuer wird im Stripe-Checkout automatisch berechnet und ausgewiesen. EU-B2B-Kunden mit gültiger USt-Identifikationsnummer können das Reverse-Charge-Verfahren beim Checkout aktivieren. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über Stripe Checkout per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Die Rechnung wird vom Anbieter über Stripe Invoicing automatisch generiert und per E-Mail an die im Checkout angegebene Adresse zugestellt.
§ 4 Lieferung der Software
Die Auslieferung der bestellten Software erfolgt ausschließlich elektronisch durch Bereitstellung eines signierten Download-Links und eines Lizenz-Schlüssels per E-Mail an die im Checkout angegebene Adresse. Der Download-Link bleibt 90 Tage gültig und erlaubt bis zu 25 Downloads pro Bestellung. Nach Ablauf oder Ausschöpfung kann der Kunde über die Order-Lookup-Seite eine erneute Zustellung anfordern. Eine Lieferung auf physischen Datenträgern findet nicht statt.
§ 5 Lizenzbedingungen
(1) Mit dem Kauf erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software für den im jeweiligen Produkt beschriebenen Lizenzumfang (z. B. Einzelplatz-Lizenz, Studio-Lizenz, Mandanten-Lizenz).
(2) Der Kunde darf die Software auf so vielen Endgeräten installieren, wie der erworbene Lizenztyp dies zulässt. Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung der Software oder des Lizenz-Schlüssels an Dritte ist untersagt.
(3) Reverse-Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet.
(4) Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Anbieter.
§ 6 Updates und Support
Sofern in der Produktbeschreibung angegeben (z. B. „12 Monate Updates inklusive“), erhält der Kunde während des angegebenen Zeitraums kostenfreie Versions-Updates über denselben Download-Link. Support-Leistungen werden im Rahmen des erworbenen Lizenztyps erbracht. Erweiterte Support-Pakete sind über die VIDAconsulting-Abteilung separat buchbar.
§ 7 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sobald wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert. Die Zustimmung wird im Stripe-Checkout durch ein separates Häkchen eingeholt. Details siehe Widerrufsbelehrung.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter steht für die in der jeweiligen Produktbeschreibung zugesicherten Eigenschaften ein. Im Rahmen der Gewährleistung erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Version. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Lieferung, bei Unternehmern ein Jahr.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Software, fehlende Backups oder inkompatible Drittsoftware entstehen.
§ 10 Stripe als Zahlungsdienstleister
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Stripe Payments Europe Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland). Mit dem Klick auf „Mit Stripe bezahlen“ wird der Kunde auf die von Stripe gehostete Checkout-Seite weitergeleitet. Wir haben keinen Zugriff auf Karten- oder Kontodaten des Kunden. Stripe ist PCI-DSS Level 1 zertifiziert. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Stripe.
§ 11 Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung. Der Anbieter verarbeitet Bestelldaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (Vertragserfüllung) und bewahrt diese gemäß §§ 147 AO, 257 HGB für 10 Jahre auf.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für Verträge zwischen dem Anbieter und Verbrauchern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzliche Wahl von Verbraucherschutzrecht des Wohnsitzstaates des Verbrauchers bleibt unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Osnabrück.
§ 13 Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B — Beratungsdienstleistungen (VIDAconsulting)
§ 15 Geltungsbereich Beratung
Dieser Teil B regelt Verträge über Beratungs- und Service-Leistungen aus unserer Abteilung VIDAconsulting — insbesondere Architektur-Reviews, Frontend-Engineering, Deploy-Pipelines, Cloud- und DevOps-Migrationen, Compliance-Mapping sowie Interim-Tech-Leadership. Die Leistungen werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 16 Vertragsschluss und Engagement-Modelle
Beratungsverträge kommen durch separate schriftliche Vereinbarung („Statement of Work“ / „Engagement Letter“) zustande. Übliche Engagement-Modelle sind: (a) Audit zu Fix-Preis (z. B. Architektur-Review, 10 Werktage), (b) Sprint zu Tagessatz (4–12 Wochen, 2–5 Tage/Woche), (c) Fractional-Retainer (3–12 Monate, festes Volumen pro Woche). Maßgeblich ist die im jeweiligen Statement of Work fixierte Leistungsbeschreibung. Die Bestimmungen aus Teil A (§§ 1–14) gelten ergänzend, soweit sie auf Beratungsverträge passen.
§ 17 Vergütung Beratung
Audit-Engagements werden im Voraus zu Fix-Preis fakturiert. Sprint- und Retainer-Engagements werden monatlich nachschüssig zum vereinbarten Tagessatz abgerechnet, jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Reisekosten, Spesen und Aufwendungen Dritter werden gegen Nachweis weiterberechnet. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.
§ 18 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die für die Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen, Zugänge zu Code-Repositories, Cloud-Konsolen, Monitoring-Tools sowie qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten und können separat berechnet werden. Ein vereinbartes Engagement gilt auch dann als geleistet, wenn vereinbarte Termine durch Mitwirkungsverzug des Auftraggebers ungenutzt verstreichen.
Teil C — Webdesign & Webentwicklung (VIDAcreative)
§ 19 Geltungsbereich Webdesign
Dieser Teil C regelt Verträge über die Erstellung von Websites, Web-Apps, Markenportalen, E-Commerce-Systemen, Design-Systemen und vergleichbaren digitalen Werken durch unsere Abteilung VIDAcreative. Diese Leistungen werden als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbracht. Der Vertragsschluss erfolgt durch separate Vereinbarung („Project Brief“ / „Auftragsbestätigung“).
§ 20 Leistungsumfang und Change Requests
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen während der Projektlaufzeit („Change Requests“) werden als gesonderter Nachtrag zum Tagessatz oder als Pauschale angeboten und bedürfen der schriftlichen Bestätigung in Textform (E-Mail ausreichend). Eine konkludente Beauftragung von Change Requests durch tatsächliche Ausführung ist ausgeschlossen.
§ 21 Abnahme und Mängelrügen
Nach Fertigstellung des Projekts oder einer abnahmefähigen Teilleistung erhält der Auftraggeber eine Staging-/Preview-Umgebung zur Prüfung. Die Abnahme erfolgt durch (a) ausdrückliche Erklärung, (b) produktive Inbetriebnahme („Go-Live“), oder (c) durch Ablauf von 14 Tagen nach Bereitstellung ohne schriftliche Mängelanzeige. Mängel sind binnen dieser Frist konkret, reproduzierbar und in nachvollziehbarer Form zu beschreiben (z. B. Browser-Version, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Screenshot).
§ 22 Rechteübertragung und Open Source
(1) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Anbieter dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den eigens für den Auftraggeber erstellten Werken (Custom-Code, individuelles Design, eigens entwickelte Komponenten).
(2) Nicht von der Übertragung erfasst sind: (a) vom Anbieter zuvor entwickelte oder lizenzierte Frameworks, Bibliotheken und Standard-Module („Pre-Existing Code“), die dem Auftraggeber als einfache, nicht-übertragbare, dauerhaft kostenfreie Lizenz mitgeliefert werden; (b) eingebundene Open-Source-Komponenten, die jeweils unter ihrer eigenen Open-Source-Lizenz stehen.
(3) Der Anbieter darf das fertige Werk als Referenz in seinem Portfolio (z. B. unter vida-app.de/kreativ/) sowie auf Wettbewerbsplattformen unter Nennung des Auftraggebers zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 23 Wartung und Hosting
Hosting, Domain-Verwaltung, kontinuierliche Wartung, Security-Patches, Performance-Monitoring und Content-Pflege sind nicht Bestandteil des Werkvertrags, sondern werden bei Bedarf separat als Wartungsvertrag oder über einen VIDAconsulting-Retainer (Teil B) beauftragt. Eine konkludente Verpflichtung zur dauerhaften Wartung über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus besteht nicht.
Teil D — Eigene Produkte und Custom-Software-Verträge
§ 24 Eigene Produkte (B2B)
Für die Bereitstellung unserer Eigenprodukte (insbesondere VIDA System, VIDAwork, VIDAbiotech, VIDAone, Listagiatron, VIDAgames, LionPaw & Backseatz) im B2B-Kontext gelten ausschließlich die jeweils im Einzelfall mit dem Kunden geschlossenen Verträge (Software-as-a-Service-Vertrag, Mandanten- oder Konzernvereinbarung, ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO bzw. § 29 KDG). Diese AGB gelten in diesem Bereich nur subsidiär, soweit der Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen trifft.
Teil E — Übergreifende Schlussbestimmungen
§ 25 Zahlungsverzug und Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug stehen uns die gesetzlichen Verzugszinsen zu: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1, 2 BGB). Gegenüber Unternehmern kommt zusätzlich eine pauschale Mahnkostenpauschale i. H. v. EUR 40,00 nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu. Ersatz weitergehender Mahn- und Beitreibungskosten bleibt vorbehalten. Bei mehr als zwei nicht gezahlten Rechnungen aus einem Beratungs- oder Werkvertrag sind wir berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 26 Höhere Gewalt
Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen — insbesondere DDoS-Angriffe auf vorgeschaltete Infrastruktur, großflächige Stromausfälle, Ausfälle wesentlicher Cloud- oder Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, Cloudflare, Hetzner, IONOS, Microsoft Azure), behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich informieren und gemeinsam mit ihm angemessene Lösungen suchen. Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
§ 27 Vertragstextspeicherung (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB)
Der Vertragstext — bestehend aus diesen AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung sowie den konkreten Bestelldaten — wird von uns gespeichert und ist für den Kunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung jederzeit unter seiner E-Mail-Adresse über die Bestellungen-Seite abrufbar. Der Kunde erhält zudem alle relevanten Vertragsdaten unmittelbar nach Kaufabschluss per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist dauerhaft unter vida-app.de/agb/ abrufbar. Frühere Fassungen halten wir intern zu Beweiszwecken vor und stellen sie auf Anfrage zur Verfügung.
Teil F — Hardware- und System-Verträge (VIDAhome & System-Installationen)
§ 28 Geltungsbereich Hardware- und Systemverträge
Dieser Teil F regelt Verträge über von uns gelieferte oder vertriebene Hardware-Systeme (insbesondere VIDAhome — Zugangssysteme mit optionaler Kamera- und Security-Anbindung), die dazugehörigen Softwarelizenzen sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Wartung. Die Bestimmungen aus Teil A (Software-Shop) gelten für die Software-Komponenten ergänzend; Teil E (Schlussbestimmungen) gilt vollumfänglich.
§ 29 Vertragsschluss für Hardware- und System-Bestellungen
(1) Die auf vida-app.de sowie in unseren Katalog-, Angebots- und Beratungsunterlagen enthaltenen Produktbeschreibungen für Hardware und Systeme stellen keine verbindlichen Verkaufsangebote der VIDAvelopment GmbH dar. Sie sind eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Kaufangebot in Textform ab. Zulässige Kanäle sind:
- E-Mail an info@vida-app.info,
- telefonische Bestellung unter +49 5407 500440 mit anschließender schriftlicher Bestätigung durch den Kunden,
- Kontaktformular auf vida-app.de/kontakt/,
- schriftliche Rückantwort auf ein von VIDA übermitteltes individuelles Angebot.
(3) Der Eingang des Kundenangebots wird VIDA dem Kunden unverzüglich, spätestens am darauf folgenden Werktag, bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) VIDA kann das Angebot des Kunden binnen fünf (5) Werktagen ab dessen Zugang annehmen. Die Annahme kann erklärt werden durch:
- Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform,
- physische Lieferung der bestellten Hardware,
- schriftliche oder elektronische Zahlungsaufforderung,
- bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren durch tatsächlichen Einzug des Kaufpreises.
Bei mehreren Annahmehandlungen ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
(5) Erklärt VIDA innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt an sein Angebot nicht mehr gebunden.
(6) Die Fünf-Tage-Frist beginnt mit dem auf den Zugang des Angebots folgenden Werktag.
(7) Der Vertragstext — bestehend aus dem individuellen Angebot des Kunden, der Auftragsbestätigung und diesen AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung — wird bei VIDA gespeichert und dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform übermittelt. AGB und Widerrufsbelehrung sind als Anhang enthalten.
(8) Vertragssprache ist Deutsch. Erklärungen in anderen Sprachen sind nur wirksam, wenn VIDA sie ausdrücklich in Textform anerkennt.
(9) Die gesamte Auftragsabwicklung findet elektronisch statt. Der Kunde ist verpflichtet, für die Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse zu sorgen und Nachrichten der VIDAvelopment GmbH nicht durch Spam-Filter, Whitelisting-Regeln oder eingeschränkte Postfach-Kapazitäten von der Zustellung auszuschließen. Verzögerungen aufgrund technischer Erreichbarkeitsprobleme auf Kundenseite gehen nicht zu Lasten von VIDA.
§ 30 Preise Hardware/Systeme, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
(1) Die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise gelten für die dort spezifizierten Hardware-Komponenten, Softwarelizenzen und Installationsleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und zuzüglich Versand-, Verpackungs- und ggf. Fahrtkosten.
(2) Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Anzahlung mit Restzahlung nach Installation, Rechnung mit Zahlungsziel) werden im Angebot festgelegt. Bei Enterprise-Aufträgen ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung und die Restzahlung nach erfolgreicher Inbetriebnahme üblich.
(3) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VIDAvelopment GmbH (verlängerter Eigentumsvorbehalt gem. §§ 449 ff. BGB). Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Zahlung sorgfältig zu behandeln, ausreichend zu versichern und uns von einem Zugriff Dritter (Pfändung, Beschlagnahme) unverzüglich zu unterrichten.
§ 31 Lieferung, Gefahrübergang
(1) Die Lieferung der Hardware erfolgt nach Vereinbarung — üblicherweise als Versand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse (Deutschland und EU) oder als Selbstabholung an unserem Sitz in Wallenhorst. Lieferzeiten werden im Angebot fixiert und gelten als Circa-Angaben, sofern nicht ausdrücklich als „Fixgeschäft“ vereinbart.
(2) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Beförderer über. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) geht die Gefahr abweichend gem. § 475 Abs. 2 BGB erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden über.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (§ 26 dieser AGB) verlängern die Lieferfristen entsprechend.
§ 32 Installation und Inbetriebnahme durch VIDA oder Dienstleister
(1) Auf Wunsch übernehmen wir oder von uns beauftragte, qualifizierte Dienstleister (Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB) die Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Hardware am Einsatzort des Kunden. Dies umfasst nach Absprache: Montage, Verkabelung, Netzwerk-Anbindung, Grundkonfiguration der Software, Testbetrieb und Einweisung des Kunden.
(2) Für die Installation setzen wir eigenes Personal oder ausgewählte Fach-Dienstleister ein (z. B. lokale Elektro- oder Sicherheitstechnik-Fachbetriebe). VIDA bleibt in beiden Fällen alleiniger Vertragspartner des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, folgende Mitwirkungspflichten zu erbringen: (a) rechtzeitige Freigabe des Installationsorts, (b) Bereitstellung von Strom-, Netzwerk- und ggf. Internet-Anschluss, (c) Freigabe durch Dritte (z. B. Vermieter, WEG), (d) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für die Abnahme.
(4) Anfahrts- und Fahrtzeitkosten werden nach vereinbarten Pauschalen oder gegen Nachweis abgerechnet. Für Termine, die vom Kunden nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden und die aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht durchgeführt werden können, wird eine Ausfallpauschale in Höhe des jeweiligen Tagessatzes berechnet.
(5) Nach erfolgreicher Inbetriebnahme erstellen wir ein Abnahmeprotokoll, das der Kunde unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, spätestens jedoch mit Ablauf von 14 Tagen ab Inbetriebnahme ohne schriftliche Mängelrüge, gilt die Installationsleistung als abgenommen.
§ 33 Softwarekomponenten des Hardware-Systems
(1) Die im Hardware-System integrierte oder mitgelieferte VIDA-Software wird dem Kunden als nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Nutzungslizenz auf das erworbene Endgerät gewährt. Der Lizenzumfang (z. B. Anzahl unterstützter Nutzer, Endgeräte, Zutrittsberechtigungen) ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Für separat lizenzierte Cloud-Software (z. B. VIDA-Management-Konsole, VIDAwork-Backend) gelten zusätzlich die Bestimmungen aus Teil A (§§ 4–13) sowie ergänzend individuelle Service-Level-Agreements.
(3) Updates während der Vertragslaufzeit werden nach dem im Angebot definierten Umfang bereitgestellt (Sicherheits-Patches typischerweise ohne gesonderte Vergütung; Feature-Updates nach Absprache).
§ 34 Kameras, Datenschutz-Verantwortung des Kunden
(1) Beim Einsatz von VIDA-Systemen mit Kamera- oder biometrischer Erkennungsfunktion (z. B. VIDAhome mit optionaler Kamera, VIDAone mit Gesichtserkennung) ist der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die datenschutzkonforme Nutzung des Systems verantwortlich.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- alle betroffenen Personen (Mitarbeiter, Besucher, Bewohner, Kunden) über die Videoüberwachung bzw. biometrische Verarbeitung zu informieren (Art. 13 DS-GVO),
- ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO) zu führen,
- bei Bedarf eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO) durchzuführen,
- Aufzeichnungen fristgerecht zu löschen (in der Regel binnen 72 Stunden, sofern kein Vorfall vorliegt),
- bei kirchlichen Trägern zusätzlich das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG bzw. DSG-EKD) einzuhalten.
(3) Auf Wunsch stellen wir muster-konforme Aushänge (§ 4 BDSG-Hinweisschilder), Vorlagen für Verarbeitungsverzeichnisse und Muster-AVV-Verträge nach Art. 28 DS-GVO bereit; VIDA agiert insoweit als Auftragsverarbeiter.
(4) VIDA hat keine Kontrolle über die tatsächliche Aufnahme- und Auswertungspraxis nach der Übergabe des Systems an den Kunden. Für datenschutzrechtliche Verstöße des Kunden nach Auslieferung übernimmt VIDA keine Haftung.
§ 35 Gesetzliche Gewährleistung Hardware
(1) Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 437 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) und gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Übergabe.
(2) Von der Gewährleistung ausgenommen sind: gewöhnlicher Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, nicht autorisierte Öffnung oder Modifikation des Geräts, Schäden durch Dritte, höhere Gewalt, Über- oder Unterspannung sowie fehlerhafte Installation durch Dritte (soweit nicht von VIDA beauftragt).
(3) Bei berechtigter Gewährleistungsforderung erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Vor-Ort-Reparaturen können bei Bedarf angeboten werden; anfallende Fahrtkosten trägt VIDA im Rahmen der Gewährleistung nicht (Kunde übernimmt Fahrtkosten außerhalb der Anfahrtszone).
§ 35a Freiwillige VIDA-Herstellergarantie (Hardware)
(1) Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung nach § 35 gewährt VIDA für die von uns hergestellten Hardware-Systeme (insbesondere VIDAhome-Zugangssysteme) eine freiwillige, eingeschränkte Herstellergarantie von 12 Monaten ab Übergabe. Die Herstellergarantie umfasst die kostenfreie Reparatur oder — nach Wahl von VIDA — den Austausch nachweislich fehlerhafter Bauteile.
(2) Für in unseren Systemen verbaute Komponenten von Drittherstellern (z. B. Sensoren, Kameras, Netzteile, Schließzylinder, Steuergeräte, Netzwerkkomponenten), auf die der jeweilige Hersteller eine längere Garantie gewährt (typischerweise 24 Monate), wird diese Herstellergarantie 1:1 an den Kunden weitergereicht. VIDA vermittelt in diesem Fall auf Wunsch die Garantieabwicklung mit dem jeweiligen Hersteller.
(3) Wichtiger Hinweis: Die VIDA-Herstellergarantie tritt neben und nicht anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden (§ 35). Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben in vollem Umfang bestehen; insbesondere wird die 24-monatige Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern durch die freiwillige 12-Monats-Garantie nicht verkürzt.
(4) Die VIDA-Herstellergarantie erlischt bei: (a) unsachgemäßer Behandlung oder Bedienung, (b) nicht autorisierter Öffnung, Reparatur oder Modifikation des Geräts, (c) Schäden durch Dritte oder Fremdeinwirkung, (d) höherer Gewalt, Blitzschlag, Über- oder Unterspannung, (e) fehlerhafter Installation durch nicht von VIDA beauftragte Dritte, (f) Verwendung unter Bedingungen, die außerhalb der Produktspezifikation liegen.
(5) Ansprüche aus der VIDA-Herstellergarantie sind an support@vida-app.info zu richten und binnen 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen. Die Frist für die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte bleibt hiervon unberührt.
(6) Erweiterte Service-Pakete (24/7-Hotline, Ersatzgerät-Stellung, Vor-Ort-Service-SLA, Fernwartung, verlängerte Garantielaufzeit) sind separat als kostenpflichtiger Wartungsvertrag buchbar und werden individuell geregelt.
§ 36 Retouren, Rückgabe Hardware
(1) Bei Verbraucher-Bestellungen von Hardware gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe Widerrufsbelehrung) mit einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware.
(2) Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind gem. § 312g Abs. 2 BGB Sonderanfertigungen, kundenspezifisch konfigurierte Systeme sowie bereits installierte und in Betrieb genommene Systeme.
(3) Gegenüber Unternehmern (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Teil G — Künstliche Intelligenz, Barrierefreiheit, Digitale Regulierung
§ 37 Einsatz Künstlicher Intelligenz (Art. 50 KI-Verordnung)
(1) Auf unserer Website und in unseren Produkten kommen KI-gestützte Systeme zum Einsatz. Insbesondere betreiben wir einen Chat-Assistenten, der auf einem lokal gehosteten Large Language Model (LLM) basiert. Der Assistent wird beim Öffnen des Chat-Fensters ausdrücklich als KI-System gekennzeichnet („VIDA · Assistent — KI-generiert“).
(2) Rechtsverbindlichkeit: Die vom KI-Assistenten ausgegebenen Informationen (Preise, Verfügbarkeiten, Beratungsempfehlungen) sind unverbindlich. Rechtsverbindliche Zusagen erfolgen ausschließlich durch schriftliche Bestätigung eines Mitarbeiters von VIDA in Textform. Angebote, Vertragsschlüsse und Preiszusagen kommen nicht durch KI-Interaktion allein zustande, sondern erst nach ausdrücklicher menschlicher Bestätigung gem. § 29 Abs. 4 dieser AGB.
(3) Haftung für KI-Ausgaben: Wir haften für vom KI-Assistenten generierte Fehlaussagen nur im Rahmen von § 9 dieser AGB und beschränkt auf den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der Systemauswahl und -konfiguration. Der Kunde wird gebeten, wichtige Auskünfte über info@vida-app.info von einem Mitarbeiter bestätigen zu lassen.
(4) Trainingsdaten: Nutzereingaben im Chat werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Die Konversationsdaten werden gemäß § 15 (Shop-Bestellungen) bzw. § 21a (Chat-Assistent) der Datenschutzerklärung nach 6 Stunden Inaktivität gelöscht.
(5) KI-Kennzeichnung von Inhalten: Textinhalte auf unserer Website, die überwiegend durch KI generiert wurden, sind entsprechend gekennzeichnet, soweit dies rechtlich erforderlich ist (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung).
§ 38 Barrierefreiheit (BFSG, ab 28. Juni 2025)
Unsere Website und unser Online-Shop erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Bei festgestellten Barrieren wenden Sie sich bitte an accessibility@vida-app.info. Wir bemühen uns um Behebung innerhalb von 30 Tagen.
§ 39 EU Digital Services Act (DSA) — Kontaktstelle
Zur Erfüllung der Pflichten aus der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) benennen wir folgende Kontaktstelle für Behörden und Nutzer:
- Postalisch: VIDAvelopment GmbH, In den Kämpen 11, 49134 Wallenhorst, Deutschland
- E-Mail: dsa@vida-app.info
- Kommunikationssprachen: Deutsch, Englisch
§ 40 Cyber Resilience Act (CRA) — Produktkonformität
Unsere Software-Produkte und Hardware-Systeme mit digitalen Elementen (insbesondere VIDAhome, VIDA System, KIS-Connector SDK) werden mit Blick auf die Verordnung (EU) 2024/2847 („Cyber Resilience Act“) entwickelt. Wir stellen für Produkte ab dem 11. Dezember 2027 Sicherheitsupdates für die im jeweiligen Produkt angegebene Support-Laufzeit bereit (mindestens 5 Jahre). Sicherheitslücken werden entsprechend Art. 14 CRA an ENISA und die zuständige nationale Behörde gemeldet.
Stand: August 2026
